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Hattersheim benötigt durch den starken Zuzug neuer Einwohner dringend eine weitere Grundschule.
Allerdings ist die Wahl des Standortes für die neue Schule mehr als unglücklich. Denn das Areal, auf dem sie nun errichtet werden soll, ist eigentlich viel zu klein, um sowohl Schulgebäude als auch Turnhalle so zu platzieren, das sie die unmittelbar angrenzenden Anwohner nicht erheblich beeinträchtigen.


Laut derzeitigem Planungsstand soll das Schulgebäude mit einer maximalen Höhe von 12,50m in einem Abstand von ca. 7-8 Meter direkt angrenzend an die Gärten der Anwohner errichtet werden. Diese Planung ist das laut Baurecht an diesem Ort erlaubte Baufenster. Dies bedeutet in der Realität vermutlich eine Traufhöhe von ca. 8 Metern und damit nicht nur eine schwer hinnehmbare Einschränkung der Privatsphäre der Anwohner.

Auch der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen ist hiervon betroffen. Aufgrund der zu kleinen Fläche des Grundstücks ist allerdings kaum Platz, die Gebäude in einem größerem Abstand zu bauen.

Der Kreis ist aber nicht bereit, auf einen alternativen Standort an der Heinrich-Böll-Schule auszuweichen, da dieser nördlich der Bahnlinie liegt, obwohl dort die Vorraussetzungen für einen Schulbau insgesamt sehr viel besser wären.

An der HBS ist sowohl die Verkehrsinfrastruktur bereits vorhanden sowie der ÖPNV. Der Bau einer zusätzlichen Straße wie am Standort „Südring“ entfällt hier komplett. Ausserdem übernimmt die weiterführende Schule ohnehin später 75% der Grundschüler aus dem Gebiet der Kernstadt. Der Kreis argumentiert, dass ein Standort südlich der Bahnlinie unumgänglich für die fußläufige Erreichbarkeit sei. Unverständlich, da die Hattersheimer Kernstadt recht überschaubar ist, und alles in einem Radius von ca. 1000m fußläufig gut zu erreichen ist. Die sichere Kreuzung der Bahnlinie wird durch zahlreiche Brücken und Unterführungen schon seit Jahren garantiert.

Ebenso schwer nachvollziehbar ist das Argument, dass das Grundstück am Standort G bereits 2019 gekauft worden ist und es deshalb keine Alternative dazu gibt. Wenn aus Steuermitteln tatsächlich der Erwerb einer Fläche, von der nicht klar war ob sie überhaupt geeignet ist, stattgefunden hat, dann ist dies schlicht skandalös.