Vor kurzem wurde das seitens der Verantwortlichen beauftragte Verschattungsgutachten öffentlich gemacht. Aufgrund der baulichen Nähe war uns Anwohnern schon von Anfang an klar, dass die Beeinträchtigungen massiv sein werden. Nun haben wir es schwarz auf weiß – es werden zwar, Zitat: „keine wohnhygienischen Probleme ausgelöst, ein deutlicher Wohnqualitätsverlust ist allerdings gegeben.“
Da müssen wir wohl fast dankbar sein, dass es gemäß Gutachten vermutlich trotz zusätzlicher Verschattung von mehr als 1/3 „nicht zu einer unzumutbaren Wohnsituation kommen wird“. Auch hier ist es wieder spannend, wie wohlwollend der für das Gutachten bestmögliche Tag herangezogen wurde.
Nur weil der geplante Abstand baurechtlich zulässig ist, hat das mit der öffentlich propagierten Berücksichtigung der Belange der Anwohner rein gar nichts zu tun!
Beitragsbild / Quelle: KISSLER, EFFGEN + PARTNER ARCHITEKTEN