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22. November 2025

Artenschutz verhindert Wohngebiet

WOW, manchmal braucht es nur etwas ganz Kleines, um etwas Großes zu stoppen. Wer hätte gedacht, dass ein kleiner Vogel ein ganzes Baugebiet verhindert?

Der Bauträger und auch die Stadt Hofheim zumindest nicht – denn erst der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat Ende 2021 nach jahrelangem Rechtsstreit die Entscheidung gegen das Wohngebiet Vorderheide 2 gefällt, um den Lebensraum des geschützten Gartenrotschwanz zu schützen!

Auch für die dritte Grundschule bleibt es damit spannend, denn das hier durchgeführte Artenschutzgutachten belegt, dass die Zwergfledermaus auch an dem geplanten Standort der Grundschule in Hattersheim beheimatet ist – neben einer Fülle an weiteren Bewohnern aus der Tierwelt, mit deren Lebensraum man verantwortungsvoll umgehen sollte!

Weitere Infos zu dem Urteil aus Hofheim gibt es hier.