Warum findet dieses geschützte Tier keine Erwähnung im Artenschutzgutachten? Gerade der Main-Taunus-Kreis ist als Region bekannt, in der der kleine Verwandte des Siebenschläfers (Das Beitragsbild oben zeigt fälschlicherweise den Siebenschläfer, da es aktuell kein Bild des Gartenschläfers zur freien Verwendung gibt.) mit seiner fast schon niedlich anmutenden und unverkennbaren „Zorro-Maske“ immer wieder gesehen wird.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wurde auch das aktuelle Plangebiet artenschutzrechtlich begutachtet. Anwohner haben in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass der geschützte „Zorro“ durchaus häufig – insbesondere im nordwestlich angrenzenden Plangebiet – am Rande der betroffenen Gärten gesehen wurde.
Gerade heute (04. Juli 2022) erreichte uns wieder die Nachricht einer Sichtung – in diesem Fall leider ein Totfund, aber immerhin ein neuerlicher Hinweis, dass das Tier hier beheimatet ist. Offenbar hat man im Rahmen des Gutachtens leider nicht genau genug hingesehen, denn der Gartenschläfer findet im Artenschutzgutachten keine Erwähnung!
Gartenschläfer sind fast ausschließlich nachtaktiv. Ihre höchste Aktivität erreichen die Tiere kurz vor Mitternacht, wenn es sehr dunkel, aber noch relativ warm ist. Sie verbringen den Tag gern in geschützten Baumhöhlen oder Nistkästen oder auch im Gebüsch versteckt.

Ebenfalls zu kritisieren ist, dass im Rahmen des Gutachtens sowohl der Reiher als auch die Elster „nur einmalig“ gesichtet worden seien. Diese „Einmaligkeiten“ erleben die direkten Anwohner tagtäglich – aber den Hinweisen wurden leider bislang noch nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Ergebnisse des Gutachtens lassen insgesamt doch Fragen aufkommen – ähnlich wie man auch bei der genauen Durchsicht der Standortanalyse sehr schnell auf ambivalente Interpretationen stößt. Die Widersprüchlichkeit der Standortanalyse kann man hier noch mal nachlesen.
Wir stehen inzwischen in sehr engem Kontakt mit Vertretern des BUND und auch der Naturschutzbehörden – im Rahmen des Artenschutzgutachtens muss aus unserer Sicht nachgearbeitet werden! Wenn ein Tier, dass auf der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands als „stark gefährdet“ aufgeführt und als Wildtier durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt wird, in dieser Häufigkeit im Plangebiet gesichtet wird, kann nicht mehr von einer Zufallssichtung ausgegangen werden.
Wir werden also auch dieses Thema weiter im Auge behalten!
Der Gartenschläfer zählt zu einer von vier in Deutschland lebenden Schläferarten und kommt ausschließlich in Europa vor, wobei das Verbreitungsgebiet in den letzten 50 Jahren um fast die Hälfte zurückgegangen ist. Da mehr als 10% der bekannten Populationen in Deutschland vorkommen, hat Deutschland hier eine besondere Verantwortung zur Erhaltung dieser Art! Der BUND, die Justus-Liebig-Universität Gießen und das Fachgebiet Naturschutzgenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung führen seit Ende 2018 im Rahmen des „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ das Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ durch – nicht nur, um die Gründe für den massiven Rückgang zu erfahren, sondern auch um geeignete Hilfsmaßnahmen zur Erhaltung zu entwickeln. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und durch das Bundesamt für Naturschutz.
Weitere Artikel rund um den Gartenschläfer:
Der Gartenschläfer und seine Vorkommen in Hessen
„Zorro braucht Hilfe“ – ein Bericht des BUND
Quelle:
www.gartenschlaefer.de
www.rote-liste-zentrum.de
www.wikipedia.de